1. Einführungsbestimmungen

Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen bestimmen die Art und Weise von Warelieferung und Leistungen zwischen Firma PETRÁŠEK 1988 s. r. o., weiter als „Verkäufer“ bezeichnet, und dem Kunden, weiter als „Kunde“ bezeichnet. Die Bedingungen können nur schriftlich nach beiderseitiger Vereinbarung verändert oder nachgefühlt  werden. Die Vertragsbeziehung besteht auf Grund der beiderseitigen Unterschreibung von dem Rahmenkaufvertrag und dem Werkvertrag,  oder auf Grund der schriftlich geschickten Bestellung per E-Mail, Post oder Fax.
Der Verkäufer verpflichtet sich die Bestellungsaufnahme zu bestätigen und zwar damit, dass er die Bestellung akzeptiert und der Kaufvertrag wird abgeschlossen.
Die Bestellung von dem Käufer ist für den Käufer verbindlich auch schon vor dieser Äußerung, es bedeutet die ganze Zeit, wenn der Verkäufer die Aktivitäten zur Bestellungsrealisierung entfaltet.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Vertragsbestandteil und treten in Geltung auch Grund der Vertragskaufunterschreibung  oder auf Grund der schriftlich geschickten Bestellung von dem Käufer. In allen anderen Fällen, die nicht von den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, wird sich die Vertragsbeziehung nach dem Handelgesetzbuch richten.


2. Leistungsgegenstand

Der Leistungsgegenstand von diesem Vertrag sind Leistungen im Bereich der Textilapplikation und Leistung die mit der Textilapplikation im Zusammenhang sind 
auch Werbetextilien.


3. Lieferbedingungen

Die Lieferungszeit wird auf Grund des Lagerbestands bestimmt. Die Produktionskapazität ist immer im Verkäuferangebot festgelegt. Ein verbindlicher Lieferungstermin ist durch den Verkäufer bestätigt zusammen mit der Käuferbestellung.
Der Lieferungstermin kann in folgenden Fallen entfernen sein:
- Der Käufer hat die Anzahlungsrechnung nicht bezahlt
- Der Käufer hat das Referenzmuster nicht im vereinbarten Termin abgestimmt
- Der Käufer hat nicht die eigene Ware im vereinbarten Termin geliefert
- Der Käufer hat die nötigen Materialien zur Ausführung des Vertrags nicht im vereinbarten Termin geliefert

Nach Vereinbarung zwischen beiden Vertragsbeteiligten kann die Lieferungszeit abkürzt werden, und zwar unter individuellen Zahlungskonditionen, oder die Lieferungszeit kann auch nach Bedarf des Verkäufers und Möglichkeiten des Käufers verlängert werden.
Ort der Vertragserfüllung ist die Betriebstelle von Firma PETRÁŠEK 1988 s. r. o., Pasteurova_8, CZ 400 01 Aussig. Mit dem Vertragserfüllung versteht es sich die Wareübernahme von dem Käufer wie es abgesprochen wird, zum Beispiel  durch die Transportfirma (GLS, DPD, ÖP), oder die Wareausladung bei dem Käufer durch eigenen Transport.
Der Verkäufer ist nicht für die Mengenunterschiede außerhalb von seinem Betrieb verantwortlich. Der Verkäufer hat Recht auf die Lieferungskürzung auf Grunde der Mangelproduktentfernung und zwar in maximale Höhe von 2% der Auftragsvolumen.
Der Verkäufer ist nicht für die Verspätung oder die Unmöglichkeit von Vertragserfühlung verantwortlich, die auf Grund von Obermacht passierte. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet sofort den Käufer schriftlich zu informieren und gleichzeitig hat er Recht den Lieferungstermin zu verlängern oder von dem Kaufvertrag zurückzutreten ohne jede Verantwortung für die Schaden zu haben, die dem Käufer von dieser Situation entstanden sind.



4. Zahlungsbedingungen

Die Preise und Zahlungsbedingungen sind festgelegt:
- Vertraglich vereinbart (Die Preise sind in der Bestellung festgelegt und sie müssen von dem Verkäufer abgestimmt werden).
- Gemäß gültiger Preisliste

Preisermäßigungen können zwischen dem Verkäufer und Käufer abgesprochen sein.
Der Käufer verpflichtet sich den Betrag für die gelieferte Ware einschließlich der Mehrwertsteuer (MwSt) zu zahlen und eventuell auch weitere Kosten wie Verpackungs- und Transportkosten  und andere.

Es sind folgende Zahlungsmethoden möglich:
- Vorauszahlung
- Barzahlung
- Zahlung nach der Warelieferung (Fakturation ist nur nach der Vorabsprechung zwischen den beiden Vertragsbeteiligten möglich).

Standarte Fälligkeit ist 30 Tage nach der Rechnungserteilung, wenn beiderseitig nicht anders abgesprochen.
Eigentumsrecht an die Kaufsache wird an den Käufer erst nach der Rechnungsbezahnung in voller Höhe übergetragen. Die Rechnung ist als bezahlt erst dann bezeichnet, wenn der Betrag in voller Höhe auf das Verkäuferkonto gutgeschrieben ist.
Der Erstehungspreis, oder seine Teile, für die gelieferte Ware darf nicht mit der Einrechnung von eigenem Guthaben, das der Käufer gegenüber den Verkäufer oder anderen Personen hat, ausgeglichen werden, falls nicht anders abgesprochen.



5. Vertragsstraffe

Für den Fall vom Zahlungsverzug ist die Vertragsstraffe von 0,05% aus dem Vereinbarungspreis verabredet und das für jeden Verzugstag.



6. Rücktritt vom Vertrag


Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Käufer mehr als 10 Tage Vorauszahlungsverzug hat, weiter im Falle von grober Kaufvertragverletzung oder in Fällen die in Handelgesetzbuch festgelegt sind. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich mit der Einführung vom Vertragsrücktrittgrund sein. Bei der Zustellung von dem Vertragrücktritt wird der Vertrag storniert.
Im Falle vom Vertragrücktritt, wenn der Käufer mehr als 10 Tage Zahlungsverzug hat,  zahlt der Käufer 30% ad valorem im Falle von nicht bedruckten Textilien und 80% ad valorem im Falle bedruckten Textilien und zwar auf Grund einer Ausgangsrechnung von dem Verkäufer.



7. Gewährleistung

Der Käufer hat Recht die Ware oder Leistungen zu reklamieren und zwar aufgrund  dem gültigen Handelgesetzbuch. Die Reklamation muss schriftlich in einer Frist von 30 Tagen nach der Güterannahme erhoben sein. Der Käufer ist verpflichtet die beanstandete Ware an den Verkäufer zurückgeben, so dass er die Defektbeurteilung machen kann.



8. Applikationsbildung  auf Materialien die von dem Käufer geliefert wurden

Der Verkäufer behält sich vor die Nähbarkeit an den von dem Käufer gelieferten Materialien zu beurteilen. In einigen Fällen kann es nur durch ein Probestück gemacht werden, der aber bei der Probe beschädigt sein kann.
Der Verkäufer nimmt die ganze Verantwortlichkeit für die anvertrauteren Sachen beginnend mit der Übernahme der Ware in seinem Betrieb. Diese Verantwortlichkeit verläuft sich mit der Übergabe der Ware zum Transport.
Der Verkäufer ist nicht für den Minderwert von den Applikationen verantwortlich die auf Grund von Mängel auf den von dem Käufer gelieferten Textilien entstanden sind. 



9. Schlussbestimmungen

Diese Bestimmungen sind ein fester Vertragsbestandteil oder anderes gegründete Vertragsbeziehung.
Die beiden Vertragseiten sind verpflichten über jeden Standortwechsel oder Wechsel vom dem festen Wohnsitz die andere Seite zu informieren. Falls ein Schriftstück an die letzte bekannte Adresse (von dem Käufer oder Verkäufer) geschickt wurden, ist es an dem letzten Fristtag als zugestellt betrachtet auch wenn der Empfänger (Käufer oder Verkäufer) über dem Schriftstück nicht wusste, und ihn nicht übernahm.
Das Schriftstück wird als zugestellt auch dann betrachtet wenn der Empfänger (Käufer oder Verkäufer) ihn ablehnt anzunehmen. Als zugestellt gilt der Tag an dem das Schriftstück abgelehnt wurde.
Alle Konflikte die von diesem Vertrag und von dem Kaufvertrag oder in dem Zusammenhang mit vorher genannten entstehen und die nicht in den beiderseitigen Verhandlungen vernichten werden, werden bei dem Schiedsgericht HK ÈR und AK ÈR  laut seiner Ordnung entschieden.



10. Datenschutzerklärung

Durch die Bestellungsabschickung oder Preislisteanforderung, gleich ob es sich um eine schriftliche oder telefonische Anforderung an die Firma  PETRÁŠEK 1988 s. r. o.  handelt,  geben Sie automatisch Ihre Zustimmung dass Ihre persönliche und geschäftliche Angaben bis zu Ihrer Widerrufung der Zustimmung rechtsgemäß zwecks der Geschäftstätigkeit PETRÁŠEK 1988 s. r. o. bearbeitet werden. Wir informieren Sie dass die Datenbereitstellung ist freiwillig. Sie haben jederzeit ein Recht auf rechtsgemäßigten Datenzugriff. Ihre Zustimmung können Sie jede Zeit wiederrufen und Sie sind unter dem Rechtschutz laut des Gesetzes 101/2000 Sb.  Die Firma  PETRÁŠEK 1988 s. r. o.  erteilt nicht    mit Bewusstheit keine Information an Dritte weiter.