Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PETRÁŠEK 1988 s.r.o.

1. Einführungsbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen bestimmen die Art und Weise von Warenlieferung und Leistungen zwischen der Firma PETRÁŠEK 1988 s. r. o., weiter als „Verkäufer“ bezeichnet, und dem Kunden, weiter als „Käufer“ bezeichnet. Die Bedingungen können nur schriftlich nach beiderseitiger Vereinbarung verändert oder ergänzt werden. Die Vertragsbeziehung besteht auf Grund der beiderseitigen Unterschreibung von Rahmenkaufvertrag und Werkvertrag oder auf Grund der schriftlich geschickten Bestellung per E-Mail, Post oder Fax.

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellungsaufnahme zu bestätigen, indem er die Bestellung akzeptiert; damit wird der Kaufvertrag abgeschlossen. Die Bestellung des Käufers ist für den Käufer bereits vor dieser Äußerung verbindlich, sobald der Verkäufer Aktivitäten zur Bestellungsrealisierung entfaltet.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Vertragsbestandteil und treten mit der Vertragsunterzeichnung oder mit der schriftlich geschickten Bestellung des Käufers in Geltung. In allen anderen Fällen, die nicht von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, richtet sich die Vertragsbeziehung nach dem Handelsgesetzbuch.

2. Leistungsgegenstand

Der Leistungsgegenstand dieses Vertrags sind Leistungen im Bereich der Textilapplikation und damit im Zusammenhang stehende Leistungen sowie Werbetextilien.

3. Lieferbedingungen

Die Lieferzeit wird auf Grund des Lagerbestands bestimmt. Die Produktionskapazität ist immer im Verkäuferangebot festgelegt. Ein verbindlicher Liefertermin wird durch den Verkäufer zusammen mit der Käuferbestellung bestätigt.

Der Liefertermin kann sich in folgenden Fällen verschieben: der Käufer hat die Anzahlungsrechnung nicht bezahlt; der Käufer hat das Referenzmuster nicht im vereinbarten Termin abgestimmt; der Käufer hat die eigene Ware nicht im vereinbarten Termin geliefert; der Käufer hat die nötigen Materialien zur Ausführung des Vertrags nicht im vereinbarten Termin geliefert.

Nach Vereinbarung zwischen beiden Vertragsbeteiligten kann die Lieferungszeit unter individuellen Zahlungskonditionen verkürzt oder nach Bedarf des Verkäufers und Möglichkeiten des Käufers verlängert werden.

Ort der Vertragserfüllung ist die Betriebsstätte der Firma PETRÁŠEK 1988 s. r. o., Pasterova 1606/8a, CZ 400 01 Ústí nad Labem (Aussig). Als Vertragserfüllung gilt die Warenübernahme durch den Käufer wie abgesprochen, zum Beispiel durch die Transportfirma (GLS, DPD, ÖP) oder die Warenausladung beim Käufer durch eigenen Transport.

Der Verkäufer ist nicht für Mengenunterschiede außerhalb seines Betriebs verantwortlich. Der Verkäufer hat Recht auf Lieferungskürzung auf Grund der Mangelproduktentfernung in maximaler Höhe von 2 % des Auftragsvolumens.

Der Verkäufer ist nicht für Verspätung oder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung verantwortlich, die auf Grund höherer Gewalt eintritt. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, und hat gleichzeitig das Recht, den Liefertermin zu verlängern oder vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne für die daraus entstandenen Schäden zu haften.

4. Zahlungsbedingungen

Die Preise und Zahlungsbedingungen sind vertraglich vereinbart (die Preise sind in der Bestellung festgelegt und müssen vom Verkäufer abgestimmt werden) oder gelten gemäß gültiger Preisliste. Preisermäßigungen können zwischen Verkäufer und Käufer abgesprochen werden.

Der Käufer verpflichtet sich, den Betrag für die gelieferte Ware einschließlich der Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie eventuell weiterer Kosten wie Verpackungs- und Transportkosten zu zahlen.

Es sind folgende Zahlungsmethoden möglich: Vorauszahlung, Barzahlung, Zahlung nach der Warenlieferung (Fakturierung ist nur nach Vorabsprache zwischen beiden Vertragsbeteiligten möglich).

Standardfälligkeit ist 30 Tage nach der Rechnungserteilung, sofern beiderseitig nicht anders abgesprochen.

Das Eigentumsrecht an der Kaufsache geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung auf den Käufer über. Die Rechnung gilt als bezahlt erst dann, wenn der Betrag in voller Höhe auf dem Verkäuferkonto gutgeschrieben ist.

Der Kaufpreis oder seine Teile für die gelieferte Ware dürfen nicht mit der Einrechnung von eigenem Guthaben des Käufers gegenüber dem Verkäufer oder anderen Personen ausgeglichen werden, sofern nicht anders abgesprochen.

5. Vertragsstrafe

Für den Fall des Zahlungsverzugs wird eine Vertragsstrafe von 0,05 % aus dem Vereinbarungspreis für jeden Verzugstag verabredet.

6. Rücktritt vom Vertrag

Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Käufer mehr als 10 Tage Vorauszahlungsverzug hat, im Falle grober Kaufvertragsverletzung oder in den im Handelsgesetzbuch festgelegten Fällen. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich unter Angabe des Rücktrittsgrunds erfolgen. Bei der Zustellung des Vertragsrücktritts wird der Vertrag storniert.

Im Falle des Vertragsrücktritts, wenn der Käufer mehr als 10 Tage Zahlungsverzug hat, zahlt der Käufer 30 % ad valorem im Falle von nicht bedruckten Textilien und 80 % ad valorem im Falle von bedruckten Textilien, und zwar auf Grund einer Ausgangsrechnung des Verkäufers.

7. Gewährleistung

Der Käufer hat das Recht, Ware oder Leistungen auf Grund des gültigen Handelsgesetzbuchs zu reklamieren. Die Reklamation muss schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach der Güterannahme erhoben werden. Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware zur Defektbeurteilung an den Verkäufer zurückzugeben.

8. Applikationen auf vom Käufer gelieferten Materialien

Der Verkäufer behält sich vor, die Nähbarkeit an den vom Käufer gelieferten Materialien zu beurteilen. In einigen Fällen ist dies nur durch ein Probestück möglich, das bei der Probe beschädigt sein kann.

Der Verkäufer übernimmt die volle Verantwortung für die anvertrauten Sachen ab Übernahme der Ware in seinem Betrieb. Diese Verantwortung endet mit der Übergabe der Ware zum Transport.

Der Verkäufer ist nicht für den Minderwert von Applikationen verantwortlich, der auf Grund von Mängeln an den vom Käufer gelieferten Textilien entsteht.

9. Schlussbestimmungen

Diese Bestimmungen sind fester Vertragsbestandteil oder anderweitig begründeter Vertragsbeziehung.

Beide Vertragseiten sind verpflichtet, die andere Seite über jeden Standortwechsel oder Wechsel des festen Wohnsitzes zu informieren. Wenn ein Schriftstück an die letzte bekannte Adresse geschickt wurde, gilt es am letzten Fristtag als zugestellt, auch wenn der Empfänger (Käufer oder Verkäufer) davon nicht wusste oder es nicht übernahm. Das Schriftstück gilt auch dann als zugestellt, wenn der Empfänger die Annahme ablehnt; als Zustelltag gilt der Tag der Ablehnung.

Alle Konflikte, die aus diesem Vertrag und dem Kaufvertrag oder im Zusammenhang damit entstehen und nicht in beiderseitigen Verhandlungen beigelegt werden, werden beim Schiedsgericht der HK ČR und AK ČR nach dessen Ordnung entschieden.

10. Datenschutzerklärung

Durch das Abschicken einer Bestellung oder Preislistenanforderung – schriftlich oder telefonisch – an die Firma PETRÁŠEK 1988 s. r. o. geben Sie automatisch Ihre Zustimmung, dass Ihre persönlichen und geschäftlichen Angaben bis zu Ihrem Widerruf der Zustimmung rechtsgemäß zum Zweck der Geschäftstätigkeit der PETRÁŠEK 1988 s. r. o. verarbeitet werden. Wir informieren Sie, dass die Datenbereitstellung freiwillig ist. Sie haben jederzeit ein Recht auf rechtsgemäßen Datenzugriff. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, und Sie sind unter dem Rechtsschutz nach dem Gesetz 101/2000 Sb. geschützt. Die Firma PETRÁŠEK 1988 s. r. o. gibt bewusst keine Informationen an Dritte weiter.